Am 1. Advent, dem 30. November 2025, wird der Gemeindekirchenrat neu gewählt. Der Gemeindekirchenrat (kurz GKR) ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium unserer Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden „Älteste“ genannt. Aber um gleich Missverständnissen vorzubeugen: Man muss dafür nicht besonders „alt“ sein. Kandidieren dürfen alle Gemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Früher wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Ab dieser Wahl wird nur noch alle sechs Jahre dafür aber der gesamte GKR neu gewählt. In unserer Gemeinde hat das Leitungs- gremium inklusive Pfarrpersonen derzeit 9 Mitglieder. Damit eine echte Wahl zustande kommt, benötigen wir insgesamt mindestens 7 bis 10 Kandidat:innen. Die Wahlvorschläge sind bis zum 15. September 2025 einzureichen.
Sie haben Interesse?
Sprechen Sie Pfarrerin Franziska Matzdorf oder jemanden aus dem Gemeindekirchenrat oder rufen Sie im Gemeindebüro an. Wir freuen uns auf Sie.
Zoomtermine als offene Fragerunde für Kandidatinnen und Kandidaten.
Sie haben die Auswahl zwischen folgenden Terminen:
MI, 10. September, 16:00 – 17:00 Uhr oder
DO, 25. September, 13:00 – 14:00 Uhr.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal.
Im Gemeindekirchenrat (GKR) beraten die Ältesten zusammen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern über die Inhalte und die Verkündigung des christlichen Glaubens: Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht, Diakonie, Arbeit für und mit Menschen – eben alles, was die Evangelische Kirche ausmacht.
Zur Organisation des Lebens in der Kirchengemeinde gehört aber auch, sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen und auf dieser Grundlage zu planen. Zwar brauchen Älteste vieles nicht selbst auszuführen, allerdings sind sie dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß erledigt wird. Im Rahmen einer sinnvollen Arbeitsteilung in der kirchlichen Dienstgemeinschaft werden viele der auszuführenden Verwaltungsaufgaben in der EKBO durch das zuständige überörtliche Kirchliche Verwaltungsamt (KVA) wahrgenommen.