Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal.
Im Gemeindekirchenrat (GKR) beraten die Ältesten zusammen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern über die Inhalte und die Verkündigung des christlichen Glaubens: Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht, Diakonie, Arbeit für und mit Menschen – eben alles, was die Evangelische Kirche ausmacht.
Zur Organisation des Lebens in der Kirchengemeinde gehört aber auch, sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen und auf dieser Grundlage zu planen. Zwar brauchen Älteste vieles nicht selbst auszuführen, allerdings sind sie dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß erledigt wird. Im Rahmen einer sinnvollen Arbeitsteilung in der kirchlichen Dienstgemeinschaft werden viele der auszuführenden Verwaltungsaufgaben in der EKBO durch das zuständige überörtliche Kirchliche Verwaltungsamt (KVA) wahrgenommen.