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RSSPrint

Hygienekonzept der Ev. Patmos-Gemeinde

Stand: 09.01.2023

Der GKR hat in seiner Sitzung vom 9.1.2023 beschlossen, dass das Tragen der Maske im Gottesdienst freiwillig ist.


Stand: 10.10.2022

Der Gemeindekirchenrat (GKR) hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 bestätigt, dass die bisherigen Hygieneregeln bis auf Weiteres unverändert bleiben: "In der Kirche gilt zum Schutze aller weiterhin die Maskenpflicht."


Stand: 4. April 2022

Da die Pandemie noch nicht überwunden ist und die Infektionszahlen derzeit noch hoch sind, hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Patmos-Gemeinde in Ausübung seines Hausrechts folgende Regelungen zum Schutz seiner haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, Gäste und Besucherinnen und Besucher beschlossen.

1. Teilnahme am Gottesdienst und an gemeindlichen Veranstaltungen, Zutritt zu gemeindlichen Gebäuden

1.1 Personen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben, werden dringend gebeten, nicht am Gottesdienst oder Gemeindeveranstaltungen teilzunehmen. Auch bei Erkältungssymptomen wird dringend um Vermeidung des Zutritts zu gemeindlichen Gebäuden gebeten.

1.2 Alle Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher sind gebeten die allgemeinen Hygieneregeln („Husten- und Niesetikette“, Handhygiene) einzuhalten.

1.3 Der Eintritt in das Gemeindezentrum ist mit einer FFP2-Maske möglich, sofern kein medizinischer Grund vorliegt, eine FFP2-Maske nicht zu tragen. In den Gottesdiensten wird die FFP2-Maske durchgehend getragen. In den gemeindlichen Veranstaltungen entscheiden die haupt- oder ehrenamtlichen Zuständigen, ob am Platz die Maske abgenommen werden kann.

2. Lüftungskonzept

2.1. Vor jedem Gottesdienst oder jeder gemeindlichen Veranstaltung oder Zusammenkunft wird der Raum gründlich, mindestens aber 10 Minuten mittels Stoß- und Querlüftung über weit geöffnete Fenster und Türen, gelüftet.

2.2. Auch während der Veranstaltung wir auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet.

3. Kontakthygiene und Desinfektion

3.1 Die Berührung von Kontaktflächen wird nach Möglichkeit vermieden.

3.2 Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet. Die Anwesenden werden gebeten, beim Betreten des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.

3.3 Die Räume und Nebenräume (sanitäre Anlagen) werden im erforderlichen Umfang gereinigt, erforderlichenfalls desinfiziert.

4. Gemeindegesang/Chorgesang

4.1 Gemeindegesang findet nur mit FFP2-Maske und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes statt.

4.2. Bei Chorgesang (bei Proben, in Gottesdiensten, bei Konzerten usw.) müssen alle Chorsänger:innen einen tagesaktuell negativen Corona-Schnelltest nachweisen sowie vollständig geimpft sein oder als genesen gelten (jeweils nach aktueller Definition). Der Abstand zur Gemeinde bzw. zum Publikum bei Auftritten beträgt mindestens 4 m.

Diese Regelungen gelten bis zum 14. Juni 2022.| Download als PDF

So beschlossen auf der Sitzung des Patmos-GKR am 4. April 2022

Letzte Änderung am: 07.04.2023